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Voraussetzungen

Wenn Ihr Kind in Deutschland an ein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium geht, ist in der Regel eine Aufnahme bei uns in fast jede Jahrgangsstufe möglich. Länderspezifische Regelungen müssen mit dem hessischen Schulrecht abgestimmt werden. Je nach Sachlage ist es wichtig, ausreichend Zeit zur schulischen Integration einzuplanen. Dabei werden Sie von unserer Studienleitung intensiv begleitet.

Der Übergang nach der Jahrgangsstufe 10 in die gymnasiale Oberstufe ist auch für Schüler mit einem qualifizierenden Realschulabschluss möglich. Es wird unterschieden zwischen dem Realschulabschluss und dem qualifizierenden Realschulabschluss. Ein qualifizierender Realschulabschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, die Fachoberschule und weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe kann zudem erlangt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 OAVO erfüllt sind. Hier gilt: Die Schülerin oder der Schüler hat den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) und außerdem in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht.

In Fällen wie den folgenden sind weiterführende Abklärungen nötig: "Wer aus einer genehmigten, aber staatlich nicht anerkannten Ersatzschule oder aus einer ausländischen Schule in die gymnasiale Oberstufe einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule übergehen will oder wer den Schulbesuch länger als ein Jahr unterbrochen hat, muss sich in der Regel einem Überprüfungsverfahren unterziehen." (§ 2 Abs. 5 OAVO)

Bevor Sie sich lange den Kopf zerbrechen oder gar anfangen, in den Verordnungen zu stöbern, rufen Sie einfach bei uns im Sekretariat an: 06657 79-0.

Anmeldefristen

Auf Schloss Bieberstein gibt es keine festen Anmeldefristen. Interessierte Eltern und Schüler:innen können das ganze Jahr hindurch ansprechen. Neueintritte sind nahezu zu jedem Zeitpunkt des Schuljahres möglich. Wie schulisch sinnvoll der Zeitpunkt für den Eintritt ist, sollte vorab unbedingt mit unserer Aufnahme besprochen werden. Je rechtzeitiger Sie einen Internatsaufenthalt planen, desto besser.

Sprechen Sie das Thema Internat zeitnah an, bereits wenn Ihr Kind in großen staatlichen Klassen Schulfrust oder Boreout entwickelt. Nehmen Sie die Symptome ihres Kindes ernst.

Bei internationalen Schüler:innen ist schon aus aufenthaltstechnischen Gründen ein Vorlauf von 12 Monaten dringend anzuraten.

Der nächste Schritt

Meistens findet der erste Kontakt per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular statt. Als nächsten Schritt empfehlen wir einen Besuch im Schloss, ein Kennernlern-Gespräch mit dem Schul- und Internatsleiter und einer Führung durch Internat und Schule. Dazu planen Sie bitte zwei bis drei Stunden ein. Nutzen Sie dieses Formular, um uns Ihr Anliegen genauer zu beschreiben.

Je besser wir mit aussagekräftigen Unterlagen über Ihr Kind vorbereitet sind, desto verbindlichere Aussagen zur Aufnahmen können wir treffen. Hilfreich in diesem Zusammenhang sind:

  • ein kurzer Lebenslauf mit Bild, der Angabe der Hobbys und kurzem Motivationsschreiben
  • die Zeugnisse der letzten drei Jahre mit Hinweis auf die Sprachenfolge
  • Bescheinigungen über besondere Ausbildungen und Fähigkeiten, gegebenenfalls auch Atteste und Testergebnisse.

Ihr Besuch

Sprechen Sie mit Ihrem Kind ausführlich über die Idee eines Internatsaufenthaltes (sinnvollerweise vor dem oben beschriebenen nächsten Schritt). Schauen Sie zusammen oder gleichzeitig unsere Website an. Fehlt Aufgeschlossenheit, gegenüber der Idee eines Internatsaufenthalts kann ein Besuch bei uns Ängste und Sorgen nehmen und uns Gelegenheit geben, Ihnen das pädagogisches Konzept Schloss Biebersteins zu erläutern. Ist ihr Kind weiterhin skeptisch, kann es auch sinnvoll sein, vor einer solch weitreichenden Entscheidung ein Probewohnen von 3 - 5 Tagen vorzuschalten. Wir bieten diese Aufenthalte gerne an, müssen sie aber natürlich von der Verfügbarkeit von Plätzen und unserem Jahreskalender abhängig machen.

Erweist sich unser Kennenlernen für beide Seiten als bereichernd, steht dem weiteren Aufnahmeverfahren nichts mehr im Wege. In diesem Fall geben wir Ihnen unsere kompletten Aufnahmeunterlagen mit. Die Unterzeichnung des Aufnahmevertrags macht Ihren Teenager zu einem Mitglied Schloss Biebersteins.

Fragen?

Wünschen Sie weitere Informationen? Oder haben Sie Fragen oder Anregungen, die Sie direkt mit uns besprechen möchten? Hier finden Sie unser Kontaktformular sowie alternative Wege, wie Sie uns erreichen können.

Auch Du kannst uns kontaktieren!

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